2020 hat sich das Vorsorgeprogramm geändert. Die Untersuchung des äußeren Genitale und der Brust steht Ihnen weiterhin 1x jährlich zu. Der zytologische Abstrich vom Gebärmutterhals wird vom 20. LJ bis zum 34. LJ ebenfalls jährlich durchgeführt.
Ab dem 35. LJ wird ein kombinierter Abstrich abgenommen. Hier werden die Zellen des Gebärmutterhalses untersucht und nach einer Infektion mit dem Humanen Papillomavirus gesucht. Sind die Zellen ohne Auffälligkeiten und die Viren nicht nachweisbar wird der Abstrich alle 3 Jahre durchgeführt. Sollte der Abstrich einmal eine leichte Veränderung der Zellen aufweisen, habe ich die Möglichkeit im Rahmen der Kolposkopie (Anschauen des Gebärmutterhalses unter Lupe) den Gebärmutterhals genauer zu beurteilen
Optional können im Rahmen der Krebsfrüherkennung folgende individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden: